RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Cyanwood, Technikumstrasse 84, 8400 Winterthur, Schweiz (nachfolgend «Cyanwood», «wir» oder «uns») und den Auftraggebern von Broadcast-Produktionssupport-Leistungen (nachfolgend «Auftraggeber» oder «Sie»). Mit der Beauftragung von Leistungen akzeptieren Sie diese Bedingungen.

1. Definitionen

2. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese AGB gelten für alle Leistungen von Cyanwood, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde. Eine Buchung gilt als verbindlich, wenn Cyanwood eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail ausstellt oder die Leistungserbringung aufnimmt. Der Auftraggeber muss mindestens 18 Jahre alt sein oder rechtlich befugt sein, im Namen einer juristischen Person zu handeln. Mündliche Nebenabreden gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch Cyanwood.

3. Leistungsbeschreibung

Cyanwood erbringt folgende Leistungspakete:

Der genaue Leistungsumfang wird vor der Buchung schriftlich abgestimmt und in der Auftragsbestätigung festgehalten. Cyanwood erbringt Leistungen primär in der Deutschschweiz. Produktionen ausserhalb dieses Bereichs sind nach individueller Absprache möglich.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

Die missbräuchliche Nutzung von Cyanwood-Infrastruktur für rechtswidrige Zwecke ist untersagt.

5. Geistiges Eigentum

Alle von Cyanwood entwickelten Workflows, Routing-Schemata und technischen Dokumentationen bleiben geistiges Eigentum von Cyanwood, soweit sie nicht ausdrücklich als Teil des Lieferumfangs schriftlich übertragen werden. Die dem Auftraggeber ausgehändigten Routing-Dokumente dürfen für die eigene Produktion genutzt, aber nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Inhalte, die der Auftraggeber für die Produktion bereitstellt, verbleiben im Eigentum des Auftraggebers.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern anwendbar. Die gültigen Paketpreise sind:

Rechnungen sind innert 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug behält sich Cyanwood vor, Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR zu berechnen. Zahlungsmittel: Banküberweisung. Weitere Zahlungsmethoden nach Absprache.

Stornierungsbedingungen

7. Leistungsspezifische Bedingungen (Services)

Terminplanung und Vorbereitung

Buchungen sollen möglichst frühzeitig erfolgen, um ausreichend Planungszeit sicherzustellen. Wir empfehlen eine Vorlaufzeit von mindestens 5 Werktagen für das Record-Path Basic Set, 7 Werktagen für das Engineering On-Call Add-On und 10 Werktagen für das Gallery & Playout Support Package.

Änderungen des Leistungsumfangs

Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs müssen schriftlich beantragt und von Cyanwood schriftlich bestätigt werden. Kurzfristige Anpassungen auf dem Set, die den Kernumfang nicht wesentlich verändern, werden im Rahmen des Möglichen berücksichtigt.

Vertraulichkeit

Cyanwood behandelt alle Produktionsinhalte und projektbezogenen Informationen vertraulich und gibt diese nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weiter.

8. Haftungsausschluss und Gewährleistung

Cyanwood erbringt Leistungen mit der Sorgfalt eines erfahrenen Broadcast-Engineers. Für technische Ausfälle, die auf unvollständige Angaben des Auftraggebers, fehlerhafte Fremdinfrastruktur oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, übernimmt Cyanwood keine Haftung.

Die Haftung von Cyanwood ist auf den Betrag des jeweiligen Auftragswertes begrenzt, sofern kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten vorliegt. Cyanwood übernimmt keine Haftung für entgangene Gewinne, Folgeschäden oder indirekte Schäden.

Cyanwood kann keine Zusagen über bestimmte Ergebnisse machen, die von Faktoren ausserhalb des Leistungsumfangs abhängig sind (z. B. Netzwerkverfügbarkeit, Drittanbieter-Hardware).

9. Höhere Gewalt

Cyanwood ist nicht für Leistungsverzögerungen oder -ausfälle haftbar, die durch Ereignisse ausserhalb der eigenen Kontrolle verursacht werden – darunter Naturkatastrophen, Stromausfälle, behördliche Anordnungen, Streiks oder andere ausserordentliche Umstände. In solchen Fällen informiert Cyanwood den Auftraggeber schnellstmöglich und sucht gemeinsam nach einer Lösung.

10. Schadloshaltung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Cyanwood von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der rechtswidrigen Nutzung der erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber entstehen, sofern Cyanwood kein eigenes Verschulden trifft.

11. Kündigung und Beendigung

Beide Parteien können eine Buchung aus wichtigem Grund schriftlich kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die schwerwiegende Verletzung dieser AGB oder die Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Bei einer Kündigung durch Cyanwood aus von ihr zu vertretendem Grund werden bereits geleistete Zahlungen anteilsmässig zurückerstattet. Rechte und Pflichten, die ihrem Wesen nach über das Vertragsende hinauswirken (Vertraulichkeit, Zahlungspflichten), bleiben bestehen.

12. Streitbeilegung und anwendbares Recht

Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind die Gerichte am Sitz von Cyanwood (Winterthur, Kanton Zürich) zuständig, sofern keine anderslautende gesetzliche Vorschrift gilt.

Die Parteien verpflichten sich, Streitigkeiten zunächst in einem direkten Gespräch zu klären, bevor sie rechtliche Schritte einleiten.

13. Allgemeine Bestimmungen

14. Änderungen der AGB

Cyanwood behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorankündigung (in der Regel 30 Tage) zu aktualisieren. Die jeweils aktuelle Version ist auf unserer Website abrufbar. Für laufende Buchungen gelten die AGB, die zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung gültig waren.

15. Kontakt für rechtliche Anfragen

Cyanwood – Rechtliches
Technikumstrasse 84
8400 Winterthur, Schweiz
E-Mail: [email protected]
Telefon: +41 52 763 41 29